Business Angels

Informationen zum Thema Business Angels

Nachdem Nachrichtenmagazine aufklärten, wie Chefs (beispielsweise bei Lidl) ihre Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht haben, sind auch andere Arbeitnehmer im Handel unsicher geworden und fragen sich, ob ihr Chef die Mitarbeiterüberwachung nicht vielleicht auch aktiv praktiziert. Doch bis zu welchem Punkt dürfen Vorgesetzte dies eigentlich tun? Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie bei uns.

Ganz klar verboten ist beispielsweise, dass man die Notizen und andere weggeworfene Zettel von Mitarbeitern lesen darf. Diese Art der Mitarbeiterüberwachung fällt eindeutig unter einen Verstoß des Persönlichkeitsrechts. Auch private Nachrichten gehen den Chef nichts an, wenn sie auf dem persönlichen Schreibtisch von Ihnen liegen! Anders ist dies bei den geschäftlichen Akten. Hier kann er jederzeit einen Blick hinein werfen, besser wäre es trotzdem, wenn er fragen würde. Aus Gesprächen mit unseren Kunden erfahren wir jedoch immer wieder, dass viele Chefs dies nicht so handhaben!

Auch darf der Vorgesetzte keine privaten Telefonate abhören. Dies ist klar verboten und zwar durch §201 des Strafgesetzbuches (Vertraulichkeit des Wortes). Man muss hierbei aber bedenken, dass nur die berufliche Nutzung des Telefons in vielen Firmen gestattet ist. Heimlich installierte Kameras sind ebenfalls tabu, denn diese verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht der in der Firma arbeitenden Personen.

Große Unsicherheit, wie weit die Mitarbeiterüberwachung gehen kann, äußerten einige unserer Ansprechpartner auch im Bereich der Krankmeldungen. Hier kam häufiger die Frage auf, welche Schritte der Chef einleiten könne, wenn man sich krank melde. Hier ist es wirklich erlaubt, dass der Chef dies überprüfen kann, wenn er Ihrer Krankmeldung misstraut. Um zu überprüfen, ob seine Vorahnung sich bewahrheitet, kann er den Medizinischen Dienst von den Krankenkassen dazu veranlassen, Sie zu untersuchen. Zudem ist es möglich, dass er bereits vor der 3 Tage-Frist eine Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann.

Sie sehen: Mitarbeiterüberwachung hat nicht immer ihre Grenzen. Trotzdem sollten Sie sich der eigenen Rechte bewusst sein und für diese auch kämpfen!

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